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Aus welchem Grund sollte man die Frontscheibe wechseln?

Die Frontscheibe Ihres Fahrzeugs leidet mit der Zeit wie jedes andere Fahrzeugteil an Gebrauchsspuren und ist außerdem dem gefürchteten Verschleiß ausgesetzt. Dabei ist zu beachten, dass winzige Kratzer an der Oberfläche eher kein großes Problem darstellen, größere jedoch schon. Der Hauptgrund für Schäden an der Windschutzscheibe sind aufgewirbelte Steine oder andere Objekte, die während dem Fahren gegen ihre Windschutzscheibe prallen.

Wenn die kleinen Schäden nicht behoben werden, so ist es möglich, dass sie sich um ein Vielfaches vergrößern und sogar zur Zerstörung der gesamten Frontscheibe führen können. Besonders gefährlich sind deutlich sichtbare Risse – diese sollten Sie so schnell wie möglich beheben lassen. Wenn sie bemerken, dass sich der Steinschlag oder ein anderer Schaden an ihrer Windschutzscheibe sich vergrößert, dann sollten sie längere Fahrten unterlassen und den Schaden unverzüglich reparieren lassen oder die komplette Frontscheibe austauschen.

Großer Schaden an Frontscheibe – was tun?

Bei größeren Rissen und Schäden an der Windschutzscheibe raten wir eine sofortige Reparatur abschließen zu lassen. Denn andernfalls riskieren Sie einen kompletten Bruch der Autoscheibe. Dazu reicht meist ein erneuter Steinschlag oder eine schlichte Bodenwelle.

Somit wäre ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich! Also beugen Sie lieber vor, um Ihnen einiges an Kosten und Aufwand zu ersparen.

Warnung: Eine kaputte Windschutzscheibe gilt als Sicherheitsmangel und somit ist das Fahren mit kaputter Frontscheibe verboten!

Muss ich die gesamten Kosten selbst bezahlen?

Ob sie die Kosten der Reparatur komplett bezahlen müssen, nur einen Teilbetrag oder sogar überhaupt nicht bezahlen müssen, kommt auf die Vereinbarung mit Ihrer Versicherung an. So kann es also durchaus sein, dass Sie bei entsprechendem Tarif keinen einzigen Cent bezahlen müssen. Jedoch ist es auch möglich, dass sie eine sogenannte Selbstbeteiligung zahlen müssen. Dies bedeutet, dass bei einem Reparaturbetrag von 1.200 Euro und einer vereinbarten Selbstbeteiligung von 500 Euro die Versicherung lediglich den Betrag bezahlt, der über 500 Euro hinausgeht, also in diesem Fall 700 Euro. Die übrigen Kosten von 500 Euro müssten sie dann tragen. Bei entsprechendem Tarif kann es natürlich auch so vereinbart sein, dass Sie die kompletten Reparaturkosten alleine tragen müssen.

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